Leinenpflicht für Hunde? Nicht im Hundewald Harz!

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Wandern und reisen mit Hund – Das sollten Sie über die Leinenpflicht in Niedersachen wissen!

In zahlreichen europäischen Ländern gilt die Leinenpflicht – Frei laufen dürfen die geliebten Vierbeiner nur in privaten Gärten oder an explizit dafür ausgewiesenen Orten. Oft ist es nur an bestimmten Strandabschnitten, in hierfür vorgesehenen Waldgebieten und kleinen Grünflächen erlaubt, die Hunde nach Herzenslust flitzen zu lassen. Aber auch, wenn vor Ort weniger strenge Regeln herrschen, sollte es natürlich stets selbstverständlich sein, dass nur ein Vierbeiner ohne Leine laufen darf, der zuverlässig auf Frauchen oder Herrchen hört.

Ebenso ist es verständlicherweise auch eine Frage der Höflichkeit gegenüber dem jeweiligen Gastort, die Hinterlassenschaften der Hunde aufzusammeln. In unserem nachfolgenden Ratgeber möchten wir Sie so ausführlich wie nur möglich über die Leinenpflicht in Niedersachen aufklären. Zudem haben wir am Ende unseres Beitrages einen wirklich tollen Tipp für Ihren nächsten Hundeurlaub in Niedersachen – Lesen Sie gespannt weiter!

Die generelle Leinenpflicht – Was hat es damit auf sich?

In Niedersachen gilt die generelle Leinenpflicht in der freien Landschaft vom 1. April bis zum 15. Juli. Diese Regelung wird im §33 der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung festgehalten. Doch was versteht man unter der Bezeichnung „freie Landschaft“? Wir verraten es Ihnen – Dieser Begriff umfasst sämtliche Waldflächen, Gewässer und bebaute Ortsteile. Auch beim Besuch von Seen in Niedersachen gilt es, den Hund anzuleinen. In sogenannten Naturschutzgebieten gilt diese Regelung sogar ganzjährig. Zahlreiche Hundebesitzer leben in dem Glauben, ausgewiesene Hundefreilaufflächen seien automatisch davon ausgeschlossen – Doch das ist leider nicht immer so! Im Optimalfall informieren sich Hundebesitzer bei der hierfür verantwortlichen Gemeinde, so lassen sich eventuelle Missverständnisse vermeiden.

Warum gibt es das Gesetz der generellen Leinenpflicht überhaupt?

Das ebenerwähnte Gesetz umfasst die gesamte Phase der Brut-, Aufzucht- und Setzzeit. Mit dieser Regelung sollen also vor allem neugeborene Tiere und brütende Vögel vor frei herumlaufenden Vierbeinern geschützt werden. Aber auch in Städten und deren Grünanlagen können freilaufende Hunde zu Schwierigkeiten führen, denn hier sind neben anderen Hunden auch Radfahrer, Jogger und Kinder unterwegs. Zusammenfassend kann man sagen, dass die Leinenpflicht dem Schutz anderer Tiere und Menschen dient.

Gibt es Ausnahmen?

Wie bereits kurz angedeutet, gibt es natürlich auch einige Ausnahmen – So sind private Gebäude, Gärten und Hofflächen von der generellen Leinenpflicht befreit. Befindet sich der jeweilige Bereich im Eigentum des Hundebesitzer, so kann der Vierbeiner hier getrost frei herum laufen. Mieter sollten vorab ein Gespräch mit dem Vermieter halten und einen Blick auf den Mietvertrag werfen, denn nur so lassen sich unangenehme Strafen vermeiden. Zudem gilt diese Regelung nicht für Vierbeiner, die rechtmäßig als Blinden-, Rettungs-, Jagd-, Polizei-, Zoll- oder Hütehunde zum Einsatz kommen.

Was gilt bei als „gefährlich“ eingestuften Tieren?

Die eben genannten Regelungen beziehen sich nicht auf sogenannte Listenhunde. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird in Niedersachen allerdings kein Hund aufgrund seiner reinen Abstammung als „gefährlich“ eingestuft – Hier müssen sich erst konkrete Vorfälle ereignet haben und ein Wesenstest durchgeführt werden. Dank dieser Regelung gilt Niedersachen als das Bundesland mit der modernsten Gesetzeslage. Sobald ein Hunde als „gefährlich“ eingestuft wird, unterliegt er in der Regel nicht nur der Leinenpflicht, sondern auch der sogenannten Maulkorbpflicht – Zudem darf er ausschließlich von einer hierfür befugten Person geführt werden.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Wer seinen Vierbeiner trotz der in Niedersachen geltenden Regelung an entsprechenden Orten ohne Hundeleine laufen lässt, muss im Ernstfall mit schwerwiegenden Strafen rechnen. Die anfallenden Bußgelder können bis zu 5.000 Euro betragen. Im schlimmsten Fall dürfen niedersächsische Jäger wildernde Hunde aber auch töten, wenn sich der Hundehalter nicht in Reichweite befindet. Letzteres ist zwar recht selten der Fall, doch als leidenschaftlicher Hundebesitzer möchte man derartige Risiken unbedingt meiden.

Unser Tipp – Hundewald Harz

Wer seinen Hund nach Herzenslust und frei von jeglichem schlechten Gewissen ohne Leine herum flitzen lassen möchte, für den ist der Harzer Hundewald ein absolutes Muss! Hier können Sie Ihren Vierbeiner rennen, spielen, buddeln und mit anderen Artgenossen herum toben lassen. Und das Beste daran ist: Der Harzer Hundewald befindet sich nur knapp 15 km von unserer Ferienwohnung Wolfsbau entfernt. Wir sind uns sicher, dass die nächste Wanderung mit Ihrem Vierbeiner zu einem absoluten Erlebnis wird!